Stadtmission Berlin[Stand: 17.07.23]
Stadtmission Berlin
Rechtsgrundlage:
Vertrag BAV/ Stadtmission Berlin vom 15.12.22 (gültig bis 31.12.23)
 22.12.22: Kostenträger Clearingstelle: Was ist zu beachten? (PTA in Love, Nadine)
 29.12.22: Clearingstelle: Versorgung von Nichtversicherten (Apotheke adhoc, Sandra Piontek)
 Patient muss Bescheinigung (Kostenübernahmeschein) der Stadtmission in Apotheke vorzeigen
 Rezeptgültigkeit: 14 Tage nach Ausstellung erstattungsfähig (danach Selbstzahlung)
 Rosa Muster-16-Rezepte: Erstattungsfähig ➔ Abrechnung über Abrechnungszentrum
 Privatrezepte: Nur erstattungsfähig, wenn von Krankenhäusern ausgestellt
 CAVE: Laut Bescheinigung (Kostenübernahmeschein) hat die Arztpraxis dagegen Privatrezepte auszustellen
 Rezeptkopf: Clearingstelle Berlin, nicht: Stadtmission Berlin (kann von Apotheke ergänzt/ korrigiert werden aufgrund der Bescheinigung)
 CAVE: Laut Bescheinigung (Kostenübernahmeschein) ist als Kostenträger dagegen "Clearingstelle SM" einzutragen
Kassen-Nr.: 951196769
 Bis 75 € genehmigungsfrei, vorausgesetzt Patient hat Bescheinigung der Stadtmission 
 Über 75 €: Genehmungs-Fax: 030/ 690 335 979
 Rabattartikel sind nicht zu beachten
 AP: Erstattungsfähig
 Hilfsmittel: Erstattungsfähig, Preise wie AOK-Nordost
 CAVE: Keine Leihgeräte
 CAVE: Keine INKO-Dauerverordnungen
 Zuzahlung: Keine
 Eigenanteil: Keiner
 Tel. Clearinsstelle Stadtmission Berlin: 030/ 690 335 972
 Homepage Clearinsstelle Stadtmission Berlin