Stadtmission Berlin[Stand: 17.07.23]
Stadtmission Berlin
Rechtsgrundlage:
Vertrag BAV/ Stadtmission Berlin vom 15.12.22 (gültig bis 31.12.23)
22.12.22: Kostenträger Clearingstelle: Was ist zu beachten? (PTA in Love, Nadine)
29.12.22: Clearingstelle: Versorgung von Nichtversicherten (Apotheke adhoc, Sandra Piontek)
Patient muss Bescheinigung (Kostenübernahmeschein) der Stadtmission in Apotheke vorzeigen
Rezeptgültigkeit: 14 Tage nach Ausstellung erstattungsfähig (danach Selbstzahlung)
Rosa Muster-16-Rezepte: Erstattungsfähig ➔ Abrechnung über Abrechnungszentrum
Privatrezepte: Nur erstattungsfähig, wenn von Krankenhäusern ausgestellt
CAVE: Laut Bescheinigung (Kostenübernahmeschein) hat die Arztpraxis dagegen Privatrezepte auszustellen
Rezeptkopf: Clearingstelle Berlin, nicht: Stadtmission Berlin (kann von Apotheke ergänzt/ korrigiert werden aufgrund der Bescheinigung)
CAVE: Laut Bescheinigung (Kostenübernahmeschein) ist als Kostenträger dagegen "Clearingstelle SM" einzutragen
Kassen-Nr.: 951196769
Bis 75 € genehmigungsfrei, vorausgesetzt Patient hat Bescheinigung der Stadtmission
Über 75 €: Genehmungs-Fax: 030/ 690 335 979
Rabattartikel sind nicht zu beachten
AP: Erstattungsfähig
Hilfsmittel: Erstattungsfähig, Preise wie AOK-Nordost
CAVE: Keine Leihgeräte
CAVE: Keine INKO-Dauerverordnungen
Zuzahlung: Keine
Eigenanteil: Keiner
Tel. Clearinsstelle Stadtmission Berlin: 030/ 690 335 972
Homepage Clearinsstelle Stadtmission Berlin