BVG[Stand: 01.01.19]
BVG (Bundesversorgungsgesetz) = Sonstiger Kostenträger
Rezeptkopf: Z.B. AOK Nordost/BVG oder Barmer/BVG
Zuzahlung bei Rezepten mit Status 1 und Vers.Nr. (= zu Lasten der AOK), evt. beim Arzt nachfragen, ob das Rezept nicht auf Status 6 (= zu Lasten BVG) ausgestellt werden sollte.
Keine Abgabe von Hilfsmittel. Patienten müssen sich immer direkt an BVG wenden (Gilt nicht für Status 1 mit Vers.Nr.)
Eigenanteil muss bezahlt werden. (Rundschreiben BAV Nov. 2005)
AP: Bescheinigung der Krankenkasse notwendig, dass Anspruch auf AP-Arzneimittel besteht
Telefon/ Fax/ Email/ Website
In Vorbereitung