BVG[Stand: 01.01.19]

BVG (Bundesversorgungsgesetz) = Sonstiger Kostenträger

  • Rezeptkopf:  Z.B. AOK Nordost/BVG oder Barmer/BVG
  • Zuzahlung bei Rezepten mit Status 1 und Vers.Nr. (= zu Lasten der AOK), evt. beim Arzt nachfragen, ob das Rezept nicht auf Status 6 (= zu Lasten BVG) ausgestellt werden sollte.
  • Keine Abgabe von Hilfsmittel. Patienten müssen sich immer direkt an BVG wenden (Gilt nicht für Status 1 mit Vers.Nr.)
  • Eigenanteil muss bezahlt werden. (Rundschreiben BAV Nov. 2005)
  • AP: Bescheinigung der Krankenkasse notwendig, dass Anspruch auf AP-Arzneimittel besteht

    Telefon/ Fax/ Email/ Website

  • In Vorbereitung