Anlage 9
RahmenV Arzneimittel
Anlage 9 in der Fassung des Schiedspruches vom 31.12.2020: Das Nähere zu den Mitwirkungspflichten und zur Umsetzung nach § 32 Absätze 1 und 3
  • RahmenV Anlage 9: Fassung 01.10.21

  • RahmenV Anlage 9: Frühere Fassungen