Fußnote: Hierdurch sind folgende Angaben auf dem Verordnungsblatt erfasst
1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden Person (
BtMVV: einschließlich Telefonnummer),
2. Datum der Ausfertigung, Ausstellungsdatum,
3. Name und Geburtsdatum der Person (
BtMVV: zusätzlich Anschrift) für die das Arzneimittel bestimmt ist
4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke, (
BtMVV: sofern zusätzlich notwendig: Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form),
5. Bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,
6. BtMVV: Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form,
7. Darreichungsformen, sofern Angabe zusätzlich notwendig,
8. BtMVV: Kennzeichnungspflichten nach
§ 9 Nr. 6 BtMVV mit A, S, Z, K, N
9. Der Vermerk „Praxisbedarf" anstelle der Angaben des Patienten und der Gebrauchsanweisung,
10. Gebrauchsanweisung bei Rezepturarzneimitteln (
BtMVV: mit Einzel- und Tagesangabe),