Rezepturen
RahmenV 2019[Stand: 06.08.19]
Volagedatum vermerken:
Erfolgt die Abgabe nach der Vorlage, ist zusätzlich das Vorlagedatum zu vermerken (§ 2 (11) Satz 3).
Rezepturabänderung:
Hilfsstoffe/ Salbengrundlagen dürfen laut ApBetrO OHNE Arztrücksprache bei Rezepturen geändert werden. Laut RahmenV idagegen nur nach Arztrücksprache. Der Fall, dass der Arzt bei Rezepturproblemen nicht erreichbar ist, kommt im RahmenV nicht vor.
§ 7 Abs. 1 Satz 3 ApBetrO: "Andere als die in der Verschreibung genannten Ausgangsstoffe dürfen ohne Zustimmung des Verschreibenden bei der Herstellung nicht verwendet werden. Dies gilt nicht für Ausgangsstoffe, sofern sie keine eigene arzneiliche Wirkung haben und die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig beeinflussen können."
§ 6 (2) c) Satz 1 Fußnote 5. RahmenV: "[...] nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt [...] Bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen"
Gebrauchsanweisung bei Rezepturen:
Ergänzung ohne Arztanruf mit Apotheker-Abzeichnung § 6 (2) (d3)
Ergänzung nach Arztanruf mit PTA-Abzeichnung § 6 (2) c) Satz 1 Fußnote 3
Siehe auch Rezepturen - Gebrauchsanweisung
Erlaubte Rezepturanzahl pro Rezept:
Rezepturen - Max. Anzahl pro Rezept
_PraxisBeispiele_