< Prüfoptionen der Krankenkassen
RahmenV 2019[Stand: 09.08.19]

So können Krankenkassen kontrollieren, ob die Abgabereihenfolge eingehalten wurde:
  • Abgabe über Preisanker: Vergleich der verordneten PZN mit der abgegebenen PZN.
  • lö/ rw/ gar nicht mehr gelistete Artikel: In der Produktdatenbank hinterlegt. Verordnete lö-Artikel, etc., können automatisch aussortiert werden.
  • Rabattartikel nicht abgegeben (z.B. bei Eingabe falscher Krankenkasse): Vergleich der abgegebenen PZN mit Rabattartikel-Datenbank.
  • Nicht lieferbare Artikel:
    • Bei vorhandenen Daten kann softwaremäßig ermittelt werden, ob die abgegebene PZN zu den abgabefähigen gehört oder ob evt. ein preisgünstigerer abzugebender Artikel zur Verfügung stand (Nullretaxrisiko). Datengenerierungs-Möglichkeiten:
    BfArM-Liste Lieferengpässe für Humanarzneimittel (Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen der pharmazeutischen Industrie/ online verfügbar). Im Umkehrschluss sind alle dort nicht gelisteten Artikel prinzipiell lieferfähig. Das Gegenteil hat die Apotheke bei Retaxen per Nicht-Verfügbarkeits-Dokumentation nachzuweisen (§ 2 (11) Satz 2). D.h. je schlechter die Liste der Industrie ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von unberechtigten Retaxen, und je besser die Liste der Industrie ist, desto einfacher können die Krankenkassen retaxieren. Ein DAT-Antrag (2019) fordert die verpflichtende Meldung von Lieferengpässen der Industrie an das BfArM, was es den Kassenkassen weiter erleichtern täte, da alles nicht gelistete als lieferbar gälte.
    • Tagesaktuelle Daten z.B. durch lizensierten Zugriff auf Datenbanken von Arzneimittel­vergleichs­portalen, die Apotheken-Shops täglich abfragen.
    • Tagesaktuelle Daten z.B. durch kasseneigene Spider, die Apotheken-Shops täglich abfragen.
    • Logischer Abgleich der eingereichten Apotheken-Daten: Z.B. dürften Firmen mit über 80 % gemeldeter Defektquote tatsächlich defekt sein, bei unter 20 % dagegen evt. nicht (tagesaktuell erstellbar). _PraxisBeispiele_