OTC statt Rx verordnet
RahmenV 2019[Stand: 05.08.19]
Wird versehentlich ein OTC-Artikel verordnet, z.B. bei Ibuprofen 400, Pantoprazol, Omeprazol, etc., und soll ein Rx-Äquivalent beliefert werden, ist eine Abänderung mit Arztunterschrift/ Datum erforderlich, da
• OTC nicht gegen Rx ausgetauscht werden darf (§ 18 (2)).
• eine klare Verordnung vorliegt: Der verordnete Artikel ist ist eindeutig zuordnungsbar (§ 7 (3) Satz 3).
• klare Verordnungen nur mit Arztunterschrift/ Datum abgeändert werden dürfen (§ 7 (2) Satz 1 und § 7 (3) Satz 1)
• die Wirtschaftlichkeit der Verordnung wesentlich tangiert wird (§ 6 (1) Satz 2) d)), z.B. in Bezug auf die Verordungsfähigkeit in Bezug auf die OTC-Ausnahmeliste.
Arztanruf mit Abzeichnung der Apotheke ist nicht ausreichend.
Siehe auch Dekristol 2.000 statt 20.000 verordnet
_PraxisBeispiele_