N-Angabe fehlt auf Verordnung
RahmenV 2019[Stand: 10.08.19]
  • Fehlt die N-Angabe auf der Verordnung, liegt eine KLARE Verordnug vor, SOFERN eine unmissverständliche Zuordnung zu einem Artikel der Datenbank möglich ist (§ 7 (3) Satz 3), z.B. bei Angabe der Stückzahl oder der PZN.
    ASS 100/ Ibuprofen 400/ Topiramat/ Buprenorphin:
  • Bei Wirkstoffverordnungen von ASS 100/ Ibuprofen 400/ Topiramat/ Buprenorphin reicht die Angabe der Stückzahl ohne PZN nicht aus, da je nach Indikation eine andere Normgröße bei gleicher Stückzahl existiert = Unklare Verordnung laut § 18 (1) Satz 2.
  • CAVE: Auch wenn die Indikation auf der Verordnung vermerkt sein sollte, liegt trotzdem eine unklare Verordnung vor, wenn nicht Stückzahl UND N-Größe angegeben sind (§ 18 (1) Satz 2). Der Vermerk der Diagnaose auf Arzneirezepten ist nach DSGVO sowieso verboten ohne Einwilligungs-Erklärung des Patienten.
  • Die N-Größe kann in diesem Fall nach Arztanruf mit Abzeichnung der Apotheke ergänzt werden, da keine Mengenänderung erfolgt, sondern nur eine Klarstellung, die die Wirtschaftlichkeit der Verordnung nicht tangiert (§ 6 (1) Satz 2 d))
  • Paracetamol Ibuprofen 600 50 St FTA (ohne Firma, ohne N-Größe) = Klare Verordnung, da nur 50 St N2 im Handel und damit unmissverständlich zuordnungsbar nach § 7 (3) Satz 3 und § 7 (3) Satz 4. Durch die Erläuterungen zu § 18 (1) Satz 1 liegt eine unklare Verordnung entgegen dem Wortlaut von § 18 (1) Satz 1 nur dann vor, wenn auch verschiedene Indikationen im Handel sind.
  • Paracetamol Ibuprofen 400 50 St KAP (ohne Firma, ohne N-Größe) = Unklare Veordnung (§ 18 (1) Satz 2): Entweder 50 St N3 Rx (z.B. Schmerz Dolgit/ Indikation Analgetikum) oder 50 St N2 Rx (Indikation Antirheumatikum) im Handel.
  • Paracetamol Ibuprofen 400 50 St N2 KAP (ohne Firma) = Klare Verordnung
  • Siehe auch ASS 100/ Ibuprofen 400/ Topiramat/ Buprenorphin
  • Siehe auch N-Größe falsch
  • Siehe auch N3 nicht im Handel (z.B: Paracetamol Comp/ Voltaren 25) _PraxisBeispiele_