Bsp.: 100 St = N3, 50 St = N2, 20 St = N1
2 x 50 = 2 x 50 St mit 2 x Zuzahlung (§ 8 (1)), ebenso
DAV-Kommentar S. 47, Beispiel 2)
(Mengenänderung nur mit Arztunterschrift/ Datum auf 1 x 100 St, da die Menge der verordneten Packung geändert wird)
50 St
50 St (2 Zeilen) = 2 x 50 St
N2
N1 (2 Zeilen) = 50 St + 20 St
70 St = Unklare Verordnung laut §§ 7 (3) Satz 1. Mengenänderung nur mit Arztunterschrift/ Datum)
Gilt nicht für BtM: Exakte Menge muss immer beliefert werden.
50 St
20 St (2 Zeilen) = 50 St + 20 St
1 x 100 St = 100 St
1 x 100 St (nur N2 Packungen im Handel) = 2 x 50 St - Stückelung mit nächst kleinerer N-Größe erlaubt nach § 18 (4)
2 x 100 = 2 x 100 St
100 St
100 St (2 Rezepte) = 2 x 100 St (darf nicht als Doppelverordnung retaxiert werden)
1 x 200 St = Unklare Verordnung §§ 7 (3) Satz 1 und § 8 (2).
(Mengenänderung auf 2 x 100 St nur mit Arztunterschrift/ Datum, da die Menge der verordneten Packung geändert wird)
Gilt nicht für BtM: Exakte Menge muss immer beliefert werden.
1 x 200 St mit Ausrufezeichen oder anderen Sondervermerk wie z.B. "200 Stück abgeben !!!"= Unklare Verordnung laut §§ 7 (3) Satz 1 und § 8 (2).
Im RahmenV 2019 sind keine Sondervermerke vorgesehen.
(Mengenänderung auf 2 x 100 St nur mit Arztunterschrift/ Datum, da die Menge der verordneten Packung geändert wird)
Gilt nicht für BtM: Exakte Menge muss immer beliefert werden.
200 St (200 St abgeben !!!) = Unklare Verordnung laut §§ 7 (3) Satz 1 und § 8 (2).
(Mengenänderung auf 2 x 100 St nur mit Arztunterschrift/ Datum, da die Menge der verordneten Packung geändert wird)
Gilt nicht für BtM: Exakte Menge muss immer beliefert werden.
2 x 100 St (200 St abgeben !!!) = 2 x 100 St
[x] 1 x 200 St (mit Kreuz) = Unklare Verordnung laut §§ 7 (3) Satz 1 und § 8 (2).
(Mengenänderung auf 2 x 100 St nur mit Arztunterschrift/ Datum, da die Menge der verordneten Packung geändert wird)
Gilt nicht für BtM: Exakte Menge muss immer beliefert werden.
2 OP = 2 Packungen = Zulässige Abkürzung laut Amtlicher Begründung zur AMVV. OP = Occlusio praeformata = Vorgefertigte Verpackung.
Gilt nicht für BtM: Die Gesamtmenge muss in Gramm/ ml/ St. angegeben sein.