Macrogol-Präparate sind als Rx, AP und Medizinprodukte auf dem Markt. Teilweise sind lieferbare Importe anders eingeteilt als Originale.
Für Rx und AP gelten die Substitutionsregeln, z.B. bei Nichtlieferfähigkeit
Für Medizinprodukte gelten die Substitutionsregeln dagegen nicht.
Medizinprodukte dürfen gegen ein anderes Medizinprodukt nicht substituiert werden (fehlende Substitutions-Ermächtigung in der MPAV).
Keine Substitution von Rx gegen AP und umgekehrt (§ 18 (2))
Keine Substitution von Medizinprodukten gegen Rx/ AP und umgekehrt (§ 18 (3))
Movicol Aromafrei 50 St (Verordnung ohne N-Angabe und ohne Firma) = Unklare Verordnung, da entwender AP (Reimport) oder SO (Original) und Austausch SO gegen AP verboten (§ 18 (3))
Movicol Junior 90 St (Verordnung ohne N-Angabe und ohne Firma) = Unklare Verordnung, da entwender ktP (> N3 = nicht erstattungsfähig) oder SO (= erstattungsfähig, da auf der Liste der verordnungsfähigen Mediznprodukte des G-BA)
Movicol 90 St AP = ktP (> N3) = nicht erstattungsfähig (§ 8 (2))