lö = gelöschte Artikel
RahmenV 2019[Stand: 15.02.20]
Retaxrisiken
Retaxrisiko: Abgabe anderer Firma ohne Vermerk "gelöscht, lt. Arzt Firma XYZ", bzw. ohne Arztunterschrift/ Datum, wenn die Landesverträge (kassenabhängig) dies vorsehen
Landesverträge haben bei Formalien Vorrang vor dem RahmenV.
Retaxrisiko: Abgabe anderer Menge ohne Arztunterschrift/ Datum.
Retaxrisiko: Artikelübernahme aus Kundenkarte, da nicht erkannt wird, ob ein lö-Artikel verordnet wurde.
lö-Verordnung = Unklare Verordnung
lö-Artikel sind kein Eintrag der Taxe, auch wenn sie gelistet sind, da gelöscht. Gelöschte Artikel werden erst 5 Jahre nach Löschung aus der Lauer-Taxe entfernt.
Aus dem Preis- und Produktverzeichnis gelöschte Einträge (lö-Artikel) gelten als unklare Verordnung (§ 7 (3) Satz 3).
Mit "Preis- und Produktverzeichnis" ist laut RahmenV die Lauer-Taxe gemeint (DAV-Kommentar, S. 10 i.V.m. § 2 (3) Satz 1).
lö-Verordnungen = Nicht erstattungsfähig
Unklare Verordnungen sind nicht erstattungsfähig (§ 7 (3) Satz 1).
lö-Verordnungen - Heilungsmöglichkeiten
Unklare Verordnungen können laut RahmenV nach Arztrücksprache geheilt werden (§ 7 (3) Satz 1), sofern die Landesverträge nichts anderes vorsehen (kassenabhängig).
Die Landesverträge verlangen z.T. weiterhin Arztunterschrift/ Datum bei Änderung der Bezeichnung, Menge, Darreichungsform und Stärke (kassenabhänigig). Eine Übersichtsliste, welche Änderungen bei welcher Kasse nach Arztrücksprache erlaubt sind, scheint nicht zu existieren.
Eine Änderung der Menge erfordert laut RahmenV immer Arztunterschrift/ Datum (§ 6 (2) c) Satz 1 i.V.m. der Fußnote).
Ermittlung der 4-Preisgünstigsten ohne lö-Artikel
lö-Artikel zählen bei der Ermittlung der 4-Preisgünstigsten nicht mit, da sie keine Bestandteil des Preis- und Produktverzeichnisses sind.
Links
Vorrangigkeit Landeslieferverträge
Änderung der Menge
Unklare Verordnungen
Klare Verordnungen
Weitere Praxisbeispiele
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