lö = gelöschte Artikel
RahmenV 2019[Stand: 15.02.20]

Retaxrisiken

  • Retaxrisiko: Abgabe anderer Firma ohne Vermerk "gelöscht, lt. Arzt Firma XYZ", bzw. ohne Arztunterschrift/ Datum, wenn die Landesverträge (kassenabhängig) dies vorsehen Landesverträge haben bei Formalien Vorrang vor dem RahmenV.
  • Retaxrisiko: Abgabe anderer Menge ohne Arztunterschrift/ Datum.
  • Retaxrisiko: Artikelübernahme aus Kundenkarte, da nicht erkannt wird, ob ein lö-Artikel verordnet wurde.

    lö-Verordnung = Unklare Verordnung

  • lö-Artikel sind kein Eintrag der Taxe, auch wenn sie gelistet sind, da gelöscht. Gelöschte Artikel werden erst 5 Jahre nach Löschung aus der Lauer-Taxe entfernt.
  • Aus dem Preis- und Produktverzeichnis gelöschte Einträge (lö-Artikel) gelten als unklare Verordnung (§ 7 (3) Satz 3).
  • Mit "Preis- und Produktverzeichnis" ist laut RahmenV die Lauer-Taxe gemeint (DAV-Kommentar, S. 10 i.V.m. § 2 (3) Satz 1).

    lö-Verordnungen = Nicht erstattungsfähig

  • Unklare Verordnungen sind nicht erstattungsfähig (§ 7 (3) Satz 1).

    lö-Verordnungen - Heilungsmöglichkeiten

  • Unklare Verordnungen können laut RahmenV nach Arztrücksprache geheilt werden (§ 7 (3) Satz 1), sofern die Landesverträge nichts anderes vorsehen (kassenabhängig).
  • Die Landesverträge verlangen z.T. weiterhin Arztunterschrift/ Datum bei Änderung der Bezeichnung, Menge, Darreichungsform und Stärke (kassenabhänigig). Eine Übersichtsliste, welche Änderungen bei welcher Kasse nach Arztrücksprache erlaubt sind, scheint nicht zu existieren.
  • Eine Änderung der Menge erfordert laut RahmenV immer Arztunterschrift/ Datum (§ 6 (2) c) Satz 1 i.V.m. der Fußnote).

    Ermittlung der 4-Preisgünstigsten ohne lö-Artikel

  • lö-Artikel zählen bei der Ermittlung der 4-Preisgünstigsten nicht mit, da sie keine Bestandteil des Preis- und Produktverzeichnisses sind.

    Links

  • Vorrangigkeit Landeslieferverträge
  • Änderung der Menge
  • Unklare Verordnungen
  • Klare Verordnungen

    Weitere Praxisbeispiele

    _PraxisBeispiele_