Filialen
RahmenV 2019[Stand: 03.08.19]
Für Filialen in anderen Bundesländern gelten die Arzneimittel-Landeslieferverträge der Hauptapotheke (§ 3 (5), DAV-Kommentar S. 19), somit haben benachbarte Apotheken u.U. unterschiedliche Vorschriften zu befolgen.
Siehe auch Landesverträge
_PraxisBeispiele_