Duplikat
RahmenV 2019[Stand: 04.09.19]
Der RahmenV erlaubt die Abgabe auf Duplikat-Verordnungen (§ 6 (2) (g1)). Der RahmenV gilt NICHT für Privatrezepte.
Laut RahmenV ist sind nicht nur Duplikat-Verordnungen erlaubt, sondern auch alle anderen Vermerke, die das Rezept ale eine doppelte Verordnung kennzeichnen (§ 6 (2) (g1)), also auch z.B. der Aufdruck "Kopie".
Duplikat ist ein Synonym für Kopie bzw. doppelte Ausfertigung.
Nach AMG/ AMVV, BTM-G/ BTMVV, MPAV: Abgabe auf Duplikate = Kopien = Zweitschriften entspricht einer Abgabe ohne Rezept, da bei Abgabe das Originalrezept vorliegen muss
(§ 1 AMVV, § 4 (1) c) BTM-G, § 13 (2) [1] BTM-G, § 1 (2) [1] BtMVV, § 1 (1) MPAV).
• FÜr Apotheken/ KKassen besteht keine Ermächtigung, Vorschriften der AMVV/ BtMVV außer Kraft zu setzen.
Erlaubt OHNE den Zusatz "Duplikat/ Zweitschrift/ Kopie/ 2. Ausfertigung":
• "Erneut verordnet, da Original nicht auffindbar"
• "Ersatzrezept"
• "Wiederholungsrezept"
• "Original vom Patient verloren"
• "Rezeptersatz bei Rezeptverlust"
• Einlösen mehrerer identischer Rezepte ohne zusätzlichen Vermerk (Mehrfachverordnungen)
• Privatrezepte mit Vermerk "Ersatzrezept", etc., dürfen ebenfalls beliefert werden.
Nicht erlaubt auch mit dem Zusatz "wegen Rezeptverlust":
- laut RahmenV erlaubt § 6 (2) (g1), laut AMG/ AMVV, BTM-G/ BTMVV, MPAV verboten -
• "Duplikat"
• "Zweitschrift"
• "Kopie"
• "2. Ausfertigung"
• "Rezeptdoppel"
• Privatrezepte mit Vermerk "Duplikat", "Kopie", etc., dürfen auf keinen Fall beliefert werden. Der RahmenV gilt NICHT für Privatrezepte.
Duplikat streichen?
• Laut RahmenV dürfen entgegen AMVV/ BtmVV Duplikat-Rezepte beliefert werden, sodass keine Änderung zu erfolgen hat.
• Streichen von "Duplikat" ansonsten nur mit Arztunterschrift/ Datum, da die Erstattungsfähigkeit der Verordnung maßgeblich beeinträchtigt wird.
• Bei Weißmarkern: Retaxrisko.
• Bei Streichen "laut Arztanruf": Retaxrisko.
_PraxisBeispiele_