Der Ersatzkassen-Vertrag hat Vorrang vor dem RahmenV. Die Corona-Sonderregeln haben Vorrang vor beiden Verträgen."
+"
Enthält Regeln für Arzneimittel, Verbandstoffe, Medizinprodukte, Sprechstundenbedarf"
+"
Bei Nichtlieferbarkeit ist Mengenänderung (Packungsgröße/ Packungsanzahl nach Arztrücksprache erlaubt (ohne Arztgegenzeichnung), aber nur, wenn die verordnete Wirkstoffmenge nicht überschritten wird und Nichtlieferbarkeit vorliegt. Ebenso nach Corona-Sonderregel."
+"
Unklare Darreichungsformen können von der Apotheke ohne Arztrücksprache klargestellt werden, aber nur, wenn der Arzt nicht erreichbar ist und ein dringender Fall vorliegt."
+"
Teststreifen dürfen gegen andere Teststreifen ausgetauscht werden, sofern kein Austausch ausgeschlossen wurde (S. 26, Anhang 4 Punkt III 1.)."
+"
Bei lö-Artikeln handelt es sich um eine unklare Verordnung, da der Artikel keinem Eintrag in der Lauer-Taye zugeordnet werden kann"
+"
AV-Artikel sind keine gelöschten Artikel."
+""
+h2
+h1
+" 2 x 30 ml"
+"
Abgabe 2 x 30 ml und nicht 1 x 50 ml"
+"
1 x 50 ml wäre zwar wirtschaftlicher, aber laut RahmV Abgabepflicht von 2 x 30 ml, sonst Retax-Risiko"
+"
Ersatzkassen seit 01.03.21: Wie Corona-Regel"
+"
Corona-Regel: Bei Nichtlieferbarkeit von 2 x 30 ml nach Arztrücksprache Abgabe von 1 x 50 ml erlaubt"
+" - Abgegebene Wirkstoffmenge darf Verordnungsmenge nicht überschreiten"
+" - Faktor 5 oder 6 Aufdrucken"
+" - Vermerk: 2 x 30 nicht lieferbar, laut Arzt 50 ml, Akut Corona, Datum + Unterschrift der Apotheke"
+h2
+h1
+"Wunscharzneimittel"
+"
Selbstzahlung durch Partienten (§ 15): Rezept bedrucken, Vermerk: \"Selbstzahlung gegen Kostenrückerstattung\", Rezeptkopie mitgeben"
+"
Retaxrisiko: Pharm. Bed. + \"Patient verweiget RA\": Gleichbedeutend mit \"Wunschfirma zu Lasten der KK abgegeben\""
+"
Retaxrisiko: Pharm. Bed. + \"Compliance gefährdet\": Pharm. Bed. müssen konkret begründet sein. Retaxrisiko bei Standardsätzen"
+"
Kein Retaxrisiko: Dringender Fall/ Corona: \"RA + günstiger nicht an Lager. Dringender Fall/ Akutversorgung Corona\". CAVE: KK kann Nachweis anfordern."
+"
Kein Retaxrisiko: Begründung vergessen. Darf laut § 6 (2) (g3) nicht retaxiert werden."
+"
Kein Retaxrisiko: Echte Pharm. Bed.: Verordnet 12 St, RA 10 St: \"Verordnete Menge therapeutisch erforderlich\""
+h2
+h1
+"Retaxrisiko Rezepte mit Sonder-PZN"
+"