MP Auseinzelung (z.B. Spritzen, Kanülen, Verbandmittel) [Stand: 22.04.24]
Einteilung von Medizinprodukten
Verbandmaterial: Risikoklasse I
Einmalspritzen, Kanülen: Risikoklasse IIa (Produkte, die kurzzeitig (weniger als 30 Tage) invasiv angewendet werden)
Auseinzelung von Medizinprodukten Risikoklassen I und IIa:
Auseinzeln weiter erlaubt [ABDA: Wissenswertes zum Umpacken und Auseinzeln]
CE-Kennzeichen muss auf dem Umkarton und auf der Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein, aber nicht auf jeder Teilmenge
Beipackzettel kann entfallen
Keine 28-Tage-Voranmeldung der Auseinzelung bei Behörden/ Hersteller erforderlich
Keine Bündelpackungen anbieten (z.B. Spritzen + Kanülen) (Verbot der Umverpackung/ Herstellung)
Teilmengen nicht mit Apothekennamen oder eigener Gebrauchsanweisung versehen (Verbot der Umverpackung/ Herstellung)
Teilmengenabgabe auf Rezept:
Keine Teilmengenabgabe auf Rezept
Bei Nichtlieferbarkeit oder nicht existierender Packungsgröße: Neue Verordnung über lieferbare Handelsware
➽ Schlau im HV