MP Auseinzelung (z.B. Spritzen, Kanülen, Verbandmittel) [Stand: 22.04.24]


Einteilung von Medizinprodukten
  • Verbandmaterial: Risikoklasse I
  • Einmalspritzen, Kanülen: Risikoklasse IIa (Produkte, die kurzzeitig (weniger als 30 Tage) invasiv angewendet werden)
    Auseinzelung von Medizinprodukten Risikoklassen I und IIa:
  • Auseinzeln weiter erlaubt [ABDA: Wissenswertes zum Umpacken und Auseinzeln]
  • CE-Kennzeichen muss auf dem Umkarton und auf der Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein, aber nicht auf jeder Teilmenge
  • Beipackzettel kann entfallen
  • Keine 28-Tage-Voranmeldung der Auseinzelung bei Behörden/ Hersteller erforderlich
  • Keine Bündelpackungen anbieten (z.B. Spritzen + Kanülen) (Verbot der Umverpackung/ Herstellung)
  • Teilmengen nicht mit Apothekennamen oder eigener Gebrauchsanweisung versehen (Verbot der Umverpackung/ Herstellung)
    Teilmengenabgabe auf Rezept:
  • Keine Teilmengenabgabe auf Rezept
  • Bei Nichtlieferbarkeit oder nicht existierender Packungsgröße: Neue Verordnung über lieferbare Handelsware

    Schlau im HV