Corona Abgaberegeln
Retaxrisiken [Stand: 02.08.20]
Retaxrisiken
Retaxrisiken Corona-Sonderregeln:
Hydroxychloroquin-Rezepte: Nur mit Diagnose erstattungsfähig vom 04.04.20 - 07.07.20 [Ausführungen]
Wirkstoffmengen-Überschreitung bei Substitution/ Äquivalenzersetzung: Nur mit Arztunterschrift/ Datum
Äquivalenzersetzung trotz Lieferbarkeit: Nur mit Arztunterschrift/ Datum
Wirkstoffmengen-Überschreitung bei Saft statt Tabletten, etc.: Nur mit Arztunterschrift/ Datum
Corona-Sofortbelieferung: Abweichung von der Abgabereihenfolge, nur, wenn die Wirkstoffmenge nicht überschritten wird (nicht 100 statt 98 St)
Akut benötigt/ Dringender Fall: Keine Begründung mit Corona-Sofortbelieferung bei Wirkstoffmengen-Überschreitung (z.B. 100 statt 98 St)
BtM: Alle Änderungen nur mit Arztunterschrift/ Datum bei klaren Verordnungen.
Austausch-Verbots-Artikel: Andere Firma/ Mengenänderung/ Stückeln/ Auseinzeln nur mit Arztunterschrift/ Datum.
• Ausnahmen. L-Thyroxin 1A: Austausch z.B. gegen Hexal nur mit Arztunterschrift/ Datum, obwohl identische Tablette und 1A Tochterfirma von Hexal.
• Ausnahmen.
Darreichungsform: Andere Darreichungsform nur nach Arztrücksprache, aber ohne Arztunterschrift (CAVE: Austausch-Verbot für BtM und Nicht-Ersatzkassen/AOK-Plus-Austausch-Verbots-Artikeln) und nur, wenn die veordnete Wirkstoffmenge nicht überschritten wird.
Abzeichnung: Alle Vermerke sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Abgabereihenfolge: Muss weiter beachtet werden, außer bei Nicht-an-Lager oder Nichtlieferbar. Damit muss als Startartikel weiterhin immer exakt der verordnete Artikel eingegeben werden.
Stückeln: Nur mit Sonder-PZN und taxieren der tatsächlich abgegebenen Packungen, trotz höherer Zuzahlungen.
Auseinzeln: Nur, wenn nicht lieferbar. Nur mit Sonder-PZN und taxieren der Auseinzelpackung, nicht der verordneten Packung, mit 6,90 € ab der 2. Teilabgabe.
Movicol: Nach wie vor kein Austausch von Arzneimittel gegen Medizinprodukt und umgekehrt.
Boten-Gebühr: Nur bei Arzneimitteln, nicht bei Hilfsmitteln/ Inkontinenz/ Pflegehilfsmitteln/ Teststreifen/ Verbandsstoffen/ Diätetika (Trinknahrung)/ Sprechstundenbedarf/ Heim- oder Arztbelieferungen. Berechnung nur 1x pro Haushalt pro Kalendertag.
Botendienst + Akut benötigt: Botendienst und Akut benötigt schließt sich prinzipiell aus, da der Rabattartikel bestellt werden kann, falls nicht vorrätig. Hier wäre eine entsprechende Begründung evt. retaxvorbeugend.
Verzicht auf Eigenanteil: Nur, wenn alle günstigeren nicht lieferbar
Desinfektionsmittel-Rezepturen auf Kassenrezept: a) Herstellungsverbot, sofern keine Ausnahmerezeptur Rechtsstatus: Steril filtrieren, b) z.T. nicht plausibel - Sporenabtötung in Ethanol erforderlich (Herstellungsvorschrift: Steril filtrieren), c) nicht erstattungsfähig, da Abrechnung als Plegehilfsmittel
Patienten-Unterschrift Hilfsmittelrezepte: Darf nur fehlen bei Versorgung ohne persönlichen Kontakt, dann aber Unterschrift der Apotheke erforderlich.
Nach wie vor z.T. Vorrang der Landesverträge vor dem RahmenV 2019
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Retaxrisiken MwSt-Senkung:
Juni-Genehmigung bei Abgabe im Juli: Reduzieren sich um 3 %
Vordatierte Verleihrezepte (z.B. Ausstellung im Juni für 1 Monat): Abrechnung erst im Juli mit 16 % MwSt
Pflegehilfsmittel-Einzelfestpreise: Reduzieren sich um 3 %
Pflegehilfsmittelpauschale: Unverändert (60 €)
Blutdruckmessgeräte-Pauschale: Reduziert sich um 3 %
Milchpumpenmaximalpauschale: Unverändert
Milchpumpen-Verleihgebühr: Reduziert sich um 3 %
Vernebler-Verleihgebühr: Reduziert sich um 3 %
Kompressionsstrumpf-Preise: Reduzieren sich um 3 %
Inkontinez-Pauschale AOK Berlin: Unverändert (28,95 €)
Nur mit Arztunterschrift/ Datum, da Wirkstoffmengen-Überschreitung:
Laut SARS-CoV2-AMVV darf ohne Arztunterschrift nur substituiert/ ausgeeinzelt/ gestückelt werden, wenn die verordnete Wirkstoffmenge nicht überschritten wird.
CAVE: Äquivalenz-Ersetzung und Auseinzelung nur bei Nicht-Lieferbarkeit, Stückelung auch bei Nicht-Vorrätig
Andere Darreichungsform: Gesamt-Wirkstoffmenge berücksichtigen
§ 1 (3) 3. SARS-CoV2-AMVV »Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird: [...]«
Amitriptylin Neuraxpharm 25/ 50/ 75 mg Tabletten ⤃ CT/ Dura/ Hexal/ MicroLab 25/ 50/ 75 mg Tabletten (Salz-/ Base-Deklaration)
Codein-Tropfen CT (16 mg/ g)
⤃
Codein Tropfen Hexal (17,5 mg/ g)
⤃
Tryasol Codein Forte Tropfen (22 mg/ g)
⤃
Bronchicodein Tropfen (24 mg/ ml)/ Bronchicum Mono Codein (24 mg/ ml)
∟ Siehe auch Dosierung Codein-Tropfen
Colchicum Dispert 20 St ⤃ Colchicin Theopharma 30 St, aber
Colchicum Dispert 30 St ➔ Colchicin Theopharma 30 St OK trotz unterschiedlicher Normgrößen
∟ Siehe auch Dosierung/ Umrechnung Colchicin Tabletten/ Tropfen
Espumisan 30 ml (1200 mg) ⤃ Lefax 50 ml (2051 mg) ⤃ Sab Simplex 30 ml (2075,7 mg)
OK: Sab Simplex 30 ml (2075,7 mg) ➔ Lefax 50 ml (2051 mg)
Lactulose 65 % ⤃ Lactulose 66,7 % (Lactulose Saar/ Lactuflor)
∟ Siehe auch OTC-News: Abführmittel - Lactulose
Macrogol ABZ/ DURA Beutel (13,121 g) ⤃ Macrogol 13,125 g Beutel
∟ Siehe auch OTC-News: Abführmittel - Macrogole
MCP Stada/ AL 1 mg/ml Tropfen 100 ml ⤃ Ratio/ ABZ 1 mg/ml Tropfen 100 ml (Salz-/ Base-Deklaration)
Metformin 1000 120 St ⤃ 180 St, aber Stückeln/ Auseinzeln erlaubt
Procain 1%/ 2% Röwo ⤃ Procain 1%/ 2% Jenapharm/ Puren/ Steigerwald/ Hewedolor (Salz-/ Base-Deklaration)
OK: Sab Simplex 30 ml (2075,7 mg) ➔ Lefax 50 ml (2051 mg)
Simeticon-Tropfen: Sab Simplex (69,19 mg/ml)/ Lefax (41,2 mg/ml)/ Espumisan (40 mg/ml):
Espumisan 30 ml (1200 mg)
⤃
Lefax 50 ml (2051 mg)
⤃
Sab Simplex 30 ml (2075,7 mg)
⤃
Espumisan 2x32 ml (2560 mg)
⤃
Lefax 100 ml (4102 mg)
⤃
Sab Simplex 100 ml (6919 mg)
⤃
Sab Simplex 4x30 ml (8302,8 mg)
⤃
Espumisan 250 ml = 10.000 mg
Sobelin 100 mg 3 VTA (300 mg) ⤃ 40 g VCR (800 mg)
∟ Siehe auch OTC-News: Wundheilung - Vaginalia - Bakterielle Infektionen
Soolantra 30 g (gelöscht) ⤃ 45 g; Auch laut RahmenV 2019 Arztunterschrift erforderlich: Laut RahmenV 2019 dürfen zwar unklare Verordnungen wie gelöschte Artikel nach Arztrücksprache ohne Arztunterschrift geändert werden (sofern die Landeslieferverträge nichts anderes vorschreiben), allerdings mit Ausnahme der Menge (außer bei BtM).
Tannolact Fettcreme (0,4 %) ⤃ Tannolact Creme (1 %)
∟ Siehe auch OTC-News: Wundheilung - Gerbstoffe
Ursofalk KAP (250 mg) ⤃ FTA (500 mg)
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Abgaberegeln
Siehe unter Corona-Abgaberegeln
Siehe unter Corona-Abgaberegeln Kurzfassung
Fachartikel/ Vorschriften: Siehe unter ApoMyJob