Cannabis-Belieferung [Stand: 24.04.24]
Canemes weiterhin BtM
Cannbisabgabe in Apotheke nur auf Rezept (Rx, aber kein BtM mehr seit 01.04.24)
- § 3 (2) MedCanG
- Erstattungsfähigkeit auf Kassenrezept: Prüfpflicht der Apotheke
- CBD (Cannabidiol)-Rezepturen (z.B. NRF 22.10.) evt. nicht erstattungsfähig
- Liste Sonder-PZN Cannabis-/ Dronabiol/ - CBD (Cannabidiol)-Rezepturen
Bis Mai weiter als BtM gelistet, aber Rx (z.B. Sativex)
- Canemes weiterhin BtM
Cannabis-BtM-Rezepte weiter erlaubt
- Gültigkeit 28 Tage, sofern kein BtM zusätzlich verordnet
- Betrifft z.B. Sativa, Dronabiol, Droge
- CAVE: Keine BtM-Gebühr berechnen
- Keine BtM-Doku erforderlich, Abgabe auf Muster-16-Rezept erlaubt
- Canemes weiterhin BtM
Abfüllungen:
- evt. handelt es sich um nicht plausible Rezepturen
- laut Gerichtsurteilen handelt es sich generell bei Abfüllungen um nicht zugelassene Fertigarzneimittel
Kontrahierungszwang:
- Hinweise zur Belieferungspflicht
- demnach muss jede Apotheke ordnungsgemäße Cannabisdrogen-Rezepte beliefern, aber nicht jede Apotheke eines Filialverbundes
- Versand erlaubt, aber nicht ins Ausland
- Belieferung von EU-Rezepten erlaubt
- Belieferung auf Arztausweis erlaubt (außer Zahn- und Tierärzte)
- Keine Werbung mit Cannabis-Belieferung, da allgemeine Pflichtleistung von Apotheken, aber z.B. Hinweis auf Mitgliedschaft im Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) möglich
Cannabis-Abgabeverbot auf Zahnarzt- und Tierarztrezepten/ -ausweis
- § 3 (1) Satz 2 MedCanG
➽ Schlau im HV