Ohne Anspruch auf Vollständigkeit/ Rechtssicherheit. Ein abmahnsicherer Rechtstext kann durch Juristen erstellt werden.
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
In unserer Erklärung zur Barrierefreiheit geben wir Ihnen Auskunft über die vorgeschriebene Barrierefreiheit digitaler Dienstleistungen gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
• Datum der Erstellung der dieser Erklärung: [...]
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
• Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website name-der-apotheke.de
• Existieren Subdomains mit eigener Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Erklärung gilt nicht für (z.B.) shop.name-der-apotheke.de
• Wir bieten folgende digitale Dienstleistungen an: Siehe Punkt ... der AGB (evt. verlinkt) oder Beschreibung der Dienstleistungen, z.B. Online-Shop und Vorbestellmöglichkeit für Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte sowie apothekenübliche Waren; Terminbuchung für pharmazeutische Dienstleistungen und Impfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
[Oder/ Und, falls die Dienstleistungen auf anderen Domains angeboten werden] • Wir bieten folgende/ weitere digitale Dienstleistungen an: Einen Online-Shop und Vorbestellmöglichkeit auf ..., Terminbuchungen für Pharmazeutische Dienstleistungen und Impfungen auf ... . Diese Erklärung gilt nur für name-der-apotheke.de.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Musterapotheke
Inhaber e.K.
Straße
PLZ, Stadt
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben bei Anliegen zur Barrierefreiheit
• Sollten Sie auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung.
• Tel.: [...]
• E-Mail: [...]
• Weitere Kontaktmöglichkeiten [ggf. Link auf Kontaktseite]
Durchsetzungsverfahren
• Sollten Sie innerhalb von 3 Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Marktaufsichtsbehörde wenden.
Marktaufsichtsbehörde
• In Gründung: Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
• Bis zur Gründung der MLBF scheint es keine Marktaufsichtbehörde für Privatunternehmen zu geben, da die Länderbehörden sich z.T. für nicht zuständig erklären
• Ebenfalls nicht zuständig: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Stand der Barrierefreiheit
• Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2)" auf Konformitätsstufe AA. [bzw. WCAG 2.1, solange EN 301 549 noch auf 2.1 verweist]
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
• Diese Seite funktioniert mit gängigen Browsern, zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari.
• Unsere Internetseiten lassen sich alternativ ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Verwenden Sie folgende Tasten:
• Um ein Kontrollfeld zu wählen oder abzuwählen, verwenden Sie die Leertaste. [falls Kontrollfelder verwendet werden]
• Um sich zwischen Links vorwärts zu bewegen, verwenden Sie die Tabulatortaste.
• Um sich zwischen Links rückwärts zu bewegen, verwenden Sie gleichzeitig die Umschalttaste mit der Tabulatortaste.
• Um einen Schaltflächenbefehl auszuführen, wählen Sie die Schaltfläche und betätigen die Eingabetaste.
• Um ausgeklappte Elemente wieder zu schließen, verwenden Sie die Escape-Taste [falls Droptools verwendet werden]
• Um die Seite hoch und runter zu bewegen, verwenden Sie die Pfeiltasten.
• Um die Schrift zu vergrößern, halten Sie die Steuerungstaste gedrückt und drücken anschließend die Plustaste. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und drücken anschließend die Plustaste. Alternativ können Sie das entsprechende Vergrößerungssymbol des Browsers verwenden oder Sie halten die Steuerungstaste gedrückt und bewegen das Mausrad nach vorne. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und und bewegen das Mausrad nach vorne.
• Um die Schrift zu verkleinern, halten Sie die Steuerungstaste gedrückt und drücken anschließend die Minustaste. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und drücken anschließend die Minustaste. Alternativ können Sie das entsprechende Verkleinerungssymbol des Browsers verwenden oder Sie halten die Steuerungstaste gedrückt und bewegen das Mausrad nach hinten. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und und bewegen das Mausrad nach hinten.
• Um die Schriftgröße auf 100 Prozent zurückzusetzen, verwenden Sie das entsprechende Symbol des Browsers. Alternativ halten Sie die Steuerungstaste gedrückt und drücken anschließend die Null. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und drücken anschließend auf Null.
• Um die Seite auszudrucken, verwenden Sie das entsprechende Symbol des Browsers, oder verwenden Sie gleichzeitig die Steuerungstaste und die Taste mit dem Buchstaben P. Bei Apple-Geräten verwenden Sie gleichzeitig die Comandtaste und die Taste mit dem Buchstaben P.
• Um die Seite vorzulesen, verwenden Sie die Vorlesfunktion des Browsers. Bei Benutzung des Edge-Browsers betätigen Sie die rechte Maustaste und wählen "Laut vorlesen" aus. Alternativ klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol, das sich rechts oben befindet, dann auf den Menüpunkt "Weitere Tools", dann auf den Menupunkt "Laut vorlesen". Alternativ verwenden Sie gleichzeitig die Steuerungstaste, Umschalttaste und die Taste mit dem Buchstaben U. Für Browser, die keine eigene Vorlesfunktion haben, können Zusatzprogramme für den Browser verwendet werden.
[evt. um Video-Bedienfunktionen, etc., ergänzen]
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
• Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf Konformitätsstufe AA.
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
• Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
• Die Überprüfung erfolgt durch automatisierte Verfahren und manuelle Tests.
Oder bei externer Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.
• Automatisierte Verfahren:.
• Manuelle Tests:
- Prüfung der Vorlesbarkeit
- Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Barrierefreiheit ohne CSS
- Prüfung auf gute Ausdruckbarkeit
- Prüfung der Tastaturnavigation
- Prüfung, ob sich fokussierte Elemente im sichtbaren Bereich befinden
- Prüfung, ob keine wechselnden Inhalte bei Fokussierung von Elementen vorhanden sind
- Prüfung, ob keine zeitlich begrenzten Inhalte inklusive wechselnde Werbebanner vorhanden sind
- Prüfung, ob keine unerwarteten Einblendungen vorhanden sind
- Prüfung auf automatische Anpassung der Inhalte bei Änderung der Bildschirmgröße
- Prüfung, ob Links nicht nur durch Farbunterschiede erkennbar sind
- Prüfung, ob Pflichtfelder in Formularen textlich gekennenzeichnet sind
- Prüfung, ob falsch ausgefüllte Formularfelder textlich gekennenzeichnet sind
- Prüfung, ob bei falsch ausgefüllten Formularfelder Korrekturen vorgeschlagen werden
- Prüfung, ob eine Seitenübersicht oder Suchfunktion vorhanden ist
- Prüfung auf Verwendung verständlicher Sprache
- Prüfung auf Ausschaltbarkeit von Animationen/ Videos, die länger als 5 Sekunden dauern
- Prüfung auf inhaltliche Vollständigkeit der Erklärung zur Barrierefreiheit
- [ggf. ergänzen]
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren
• HTML
• Javascript
• JQuery
• WAI_ARIA
• SMIL
• [ggf. streichen/ ergänzen. CAVE: Hier darf nicht CSS stehen]
• [ggf. CAVE: Hier nicht alle verwendeten Technologien angeben, sondern nur die für das Funktionieren der Seitenfunktion unbedingt erforderlichen]
• [nur client-seitige Technologien listen, nicht serverseitige wie php]
Welche Bereiche sind barrierefrei?
• Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
• Die 55 WCAG 2.2 Punkte zur Erfüllung der Konformitätsstufe AA wurden technisch umgesetzt.[bzw. "Die 50 WCAG 2.1 Punkte ...", solange EN 301 549 noch auf 2.1 verweist]
• Die 5 WCAG 2.2 Konformitätsbedingungen zur Erfüllung der Konformitätsstufe AA wurden technisch umgesetzt.
• Digitale Prüfwerkzeuge gaben keinen Hinweis auf vorhandene Barrieren.
• Manuelle Tests gaben keinen Hinweis auf vorhandene Barrieren.
Bedienbarkeit:
• Tastaturnavigation ist möglich.
• Deutliche Kennzeichnung von fokussierten Elementen.
• Fokussierte Elemente sind im sichtbaren Bereich.
• Ausreichender Abstand zwischen Bedienelementen.
• Ausreichende Größe von Bedienelementen.
• Links sind nicht nur durch Farbunterschiede erkennbar.
• Vermeidung von erforderlichen horizontalen Seitenbewegungen.
• Auch bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte mittels der Zoom-Funktion des Browsers ist die Seite lesbar und navigierbar.
• Barriererfeie Tabellen-Navigation: Es sind keine Tabellen vorhanden. bzw.: ist gegeben
• Tastaturnavigation von ausklappbaren Inhalten: Es sind keine ausklappbaren Inhalte vorhanden. bzw.: ist gegeben
• Jede Seite ist über einen zweiten Weg erreichbar, über die Seitenübersicht oder z.B. Suchfunktion
Lesbarkeit:
• Die Inhalte werden in möglichst leichter Sprache vermittelt. [Die Verwendung von leichter Sprache ist nicht vorgeschrieben, s. unter "Leichter Sprache"]
• Die Kontraste von Text, Grafiken und Bedienelementen erfüllen die Vorgaben.
• Lange Wörter sind trennbar.
• Abkürzungen werden nicht verwenden.
• Gendersonderzeichen werden nicht verwendet.
• Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht vorhanden.
• Ausreichender Zeilenabstand ist vorhanden.
• Zeitlich begrenzte Inhalte inklusive wechselnde Werbebanner sind nicht vorhanden.
• Nicht barrierefreie PDF-Dokumente: Es sind keine PDF-Dokumente vorhanden. bzw.: ist gegeben
• Untertitel von Videos: Es sind keine Videos vorhanden. bzw.: Untertitel sind vorhanden
• Bildergalerien: Es sind keine Bildergalerien vorhanden. bzw.: Sind barrierefrei navigierbar
Vorlesbarkeit:
• Die Vorlesbarkeit mit der browserseitigen Vorlesefunktion ist möglich.
• Alternativtexte für Prospekte und Plakate sind vorhanden (als extra Textversion).
• Alternativtexte für Bilder sind vorhanden.
• Alternativtexte für Bedienelemente sind vorhanden.
• Die Überschriftenstruktur entspricht den Anforderungen.
Ausdruckbarkeit:
• Die sinnvolle Ausdruckbarkeit der Webseiten ist vorhanden.
Gesundheitsschutz:
• Animationen und bewegende Inhalte werden nicht verwendet zur Verhinderung von Schwindel.
• Blitzen und Blinken wird nicht verwendet zur Verhinderung von epileptischen Anfällen.
• Unerwartete Einblendungen werden nicht verwendet zur Verhinderung von nervlichen Belastungen.
Technik:
• Die Webseite funktioniert mit den gängigen Browsern in der aktuellen und mindestens der Vorgängerversion, zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari.
• Die Webseite funktioniert auf den gängigen Bildschirmgrößen von mobilen und stationären Geräten, unabhängig von der Bildschirmausrichtung.
• Automatische Größenanpassung: Die Inhalte passen sich der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.
• Die Programmiertechnik (HTML, CSS, Javascript) entspricht den aktuellen Standards.
• CSS: Die Barrierefreiheit und Funktionsfähigkeit dieser Webseite hängt nicht von CSS ab.
• Die Webseiten enthalten keine unvernünftigen großen Datenmengen.
• Eindeutige ID-Attribute.
• Eindeutige ARIA-ID: Es sind keine ARIA vorhanden.
• Deutliche Kennzeichnung von Links auf andere Formate (z.B. PDF): Es wird nicht auf andere Formate verlinkt. Zudem ist eine gesonderte Kennzennzeichnung nicht vorgeschrieben. bzw.: Sind gesondert gekennzeichnet.
• Deutliche Kennzeichnung von Links auf andere Internetauftritte: Links auf andere Internetauftritte werden nicht gesondert gekennzeichnet. Eine gesonderte Kennzennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. bzw.: Sind gesondert gekennzeichnet.
Welche Bereiche sind teilweise barrierefrei?
• Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf Konformitätsstufe AA.
• Oder Nennung der Seiten, die nur teilweise barrierefrei sind, mit Nennung der Barrieren und Nennung der Gründe und den Verweis auf § 17 BFSG (zu hoher Aufwand). Es dürfen keine Barrieren vorhanden sein, für die nicht die Ausnahme nach § 17 BFSG in Anspruch genommen wird.
• Da sich nur auf § 17 BFSG bezogen werden kann, muss begründet werden, wieso die Abschaffung der Barriere eine zu hohe Belastung darstellt. Siehe unter "Ausnahmen bei hohem Aufwand"
• Bei Inanspruchnahme von § 17 BFSG ist dies zudem an die Marktaufsichtsbehörde zu melden, die allerdings noch in Gründung ist.
• Beispiele für Barrieren siehe unter "Barrieren - Beispiele"
• Beispiel für die Angabe von Barrieren: "PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 17 (BSFG) i.V.m. Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28 BFSG)
• CAVE: Auch Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und die Erklärung zur Barrierefreiheit müssen barrierefrei sein
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
• Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf Konformitätsstufe AA.
• Oder Nennung der Seiten, die nicht barrierefrei sind, mit Nennung der Barrieren und Nennung der Gründe und den Verweis auf § 17 BFSG (zu hoher Aufwand). Es dürfen keine Barrieren vorhanden sein, für die nicht die Ausnahme nach § 17 BFSG in Anspruch genommen wird.
• Da sich nur auf § 17 BFSG bezogen werden kann, muss begründet werden, wieso die Abschaffung der Barriere eine zu hohe Belastung darstellt. Siehe unter "Ausnahmen bei hohem Aufwand"
• Bei Inanspruchnahme von § 17 BFSG ist dies zudem an die Marktaufsichtsbehörde zu melden, die allerdings noch in Gründung ist.
• Beispiele für Barrieren siehe unter "Barrieren - Beispiele"
• Beispiel für die Angabe von Barrieren: "PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 17 (BSFG) i.V.m. Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28 BFSG)
• CAVE: Auch Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und die Erklärung zur Barrierefreiheit müssen barrierefrei sein
Erklärung - Weitere Mustertexte