Austausch-Verbotsliste [Stand: 15.05.24]
Austausch-Verbots-Artikel
  Keine Substitution/ Keine Wirkstoffverordnungen
  CAVE: Das Austauschverbot gilt nur für die gelisteten Darreichungsformen und die austauschbaren Darreichugsormen nach G-BA-Liste und nicht für alle Darreichungsformen einer Substanz.
  
  Betaacetyldigoxin Tabletten
  Carbamazepin Retardtabletten
  Ciclosporin Lösung zum Einnehmen und Weichkapseln
  Digitoxin Tabletten
  Digoxin Tabletten
  Everolimus bis 1 mg Tabletten (seit 15.05.2024)
  Levothyroxin-Natrium Tabletten
  Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination) Tabletten
  Phenobarbital Tabletten
  Phenprocoumon Tabletten
  Phenytoin Tabletten
  Primidon Tabletten
  Tacrolimus Hartkapseln
  Tacrolimus Retardkapseln (ab 15.06.19)
  Valproinsäure Retardtabletten auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat
BtM
  Austauschpflicht, außer bei anderer Beladungsmenge oder anderer Applikationsdauer
  
  Buprenorphin Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer (z.B. bis zu 3 bzw. 4 Tagen)
  Fentanyl-Pflaster mit gleicher Freisetzungsrate aber unterschiedlicher Beladungsmenge (BfArM)
  Hydromorphon Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (z.B. alle 12 bzw. 24 Std.)
  Oxycodon Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (z.B. alle 12 bzw. 24 Std.)
Cannabis
 16.05.22: Cannabis-Extrakte und -Blüten: Ein Austausch ist nicht erlaubt! (Apotheke adhoc, N.N.)
Medizinprodukte/ Verbandmittel
 Kein Austausch
 Ausnahme seit 01.05.24: Verbandmittel Ersatzkassen: Bei Verordnung mehrerer Kleinpackungen: Großpackung, falls existent (VDEK AVV, Teil 3, S. 22): "Verbandstoffe, Pflaster, Nahtmaterial: Entspricht die verordnete Gesamtstückzahl einer im Handel befindlichen Packungsgröße, so ist diese Packung abzugeben und zu berechnen. Sofern keine der Verordnung entsprechende Packungsgröße im Handel ist, muss eine Stückelung mit so wenigen Packungen wie möglich bis zum Erreichen der verordneten Stückzahl erfolgen."
 Kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt oder umgekehrt (z.B. Macrogol)
Austauschpflicht
  Adrenalin-Autoinjektoren (Austauschpflicht)
   
∟ Tragende Gründe: Adrenalin-Autoinjektoren (G-BA) (pdf), S. 10: "Anhand der Fachinformationen lassen sich keine wesentlichen Unterschiede in der Anwendung feststellen, die eine Aufnahme in die Anlage VII Teil B rechtfertigen würden. Es steht außer Frage, dass die Patientinnen und Patienten generell zum korrekten Umgang mit den Injektoren geschult werden müssen. Bestehende Anwendungsprobleme können aber nicht per se durch eine Aufnahme in die Substitutionsausschlussliste vermieden werden, sondern unter anderem über bessere, klar verständliche Informationen zu den Produkten."
  BtM (Austauschpflicht mit Ausnahmen)
   
∟ BfArM FAQ Punkt 18. (S. 20)
  Dermatika (Austauschpflicht)
   
∟ Tragende Gründe: Dermatika (G-BA) (pdf), S. 9: "Der G-BA sieht die Voraussetzungen zur Aufnahme von Dermatika in Anlage VII Teil B als nicht erfüllt an."
  Inhalativa (Austauschpflicht)
   
∟ Tragende Gründe: Austauschpflicht Inhalanda (G-BA) (pdf), S. 9: "Der G-BA sieht die Voraussetzungen zur Aufnahme von Inhalativa in Anlage VII Teil B als nicht erfüllt an."